Individueller Sanierungsfahrplan
Sie möchten Ihre Immobilie umfassend sanieren und einen Beitrag zur Energiewende beisteuern? Wissen aber noch nicht, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie und Ihr Haus in Frage kommen? Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer neutralen und ganzheitlichen Energieberatung.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine Begutachtung Ihres Hauses und zeigt Ihnen auf welche Schritte für die energetische Sanierung am sinnvollsten sind. Durch diesen Fahrplan erhöht sich die Förderung der jeweiligen Maßnahme um 5%.
Energieausweis
Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude?
Neubauten benötigen seit dem 01.01.2002 einen Energieausweis. Alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009 einen Energieausweis, sofern sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.
Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 stiegen die Anforderungen an die Energieausweise und es wurde erstmals ein Bußgeldkatalog eingeführt.
Wir prüfen Ihr Gebäude und erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Energieausweise haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren. Daher sollten Sie bei Verkauf oder (Neu-)Vermietung Ihrer Immobilie prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt und dieser noch gültig ist. Denn es besteht Vorlagepflicht bei einer Besichtigung oder bei Aufforderung durch den potentiellen Käufer bzw. Mieter.
Von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler ausgeschlossen, da bei Ihnen die Bauerhaltung im Vordergrund steht. Sie können aber auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises beauftragen.
Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis
Einen Bedarfsausweis benötigen Sie für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Für jüngere Gebäude besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Energiebedarfsausweis sowie dem Energieverbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudehülle sowie die vorhandene Anlagentechnik bewertet. Dabei spielt unter anderem das Baujahr des Gebäudes eine wichtige Rolle, da es in Deutschland unterschiedliche Bauepochen gibt, in denen unterschiedliche Dämmstandards gebräuchlich waren.
Bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises berücksichtigen wir das komplette Gebäude inklusive aller beheizbaren Räume mit einer angenommenen Raumtemperatur von 20°C.
Der Energieverbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.10.1977 gestellt wurde, die auf das energietechnische Niveau modernisiert wurden oder für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.
Hierbei werden die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs herangezogen.
Dabei ist zu beachten, dass Verbräuche stark vom Nutzer abhängig sind und ein Verbrauchsausweis somit keine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Brennstoffbedarf treffen kann.